Gafahrgutfahrer

Regelungen zum gewerblichen Transport von Gefahrgütern

Für eine sichere Beförderung gefährlicher Frachtgüter auf europäischen Straße existieren für sämtliche Gefahrgutklassen europäische Rechts- und Verkehrsvorschriften. Sie sind im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), festgelegt. Gleichfalls gelten bundesweit seit 2009 bundeseinheitliche Verordnungen, die in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) niedergeschrieben wurden.

Informationen

Gefahrgutfahrer

Die Vorschriften für den Gefahrguttransport sind so komplex wie in keinem anderen Kraftfahrzeugbereich. Verstöße gegen die engen Richtlinien können nicht nur Gefahr für Leib und Leben bedeuten, sondern gleichfalls wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund unterliegen Gefahrgutfahrer einer speziellen Ausbildungspflicht, welche die bereits erworbenen Fahrzeugführer-Kenntnisse um das Aufgabenspektrum des Gefahrguttransportes erweitert. Als zertifizierter Bildungsträger übernehmen wir von der Oberhausener Fahrschule Krüssmann die qualifizierte Ausbildung künftiger Gefahrgutfahrer. Die Ausbildung zum Gefahrgutfahrer findet hierbei in Kooperation mit unserem Partner, der DEKRA Akademie Duisburg-Neumühl, statt. Gemeinsam bereiten wir die Seminarteilnehmen im Zuge des sogenannten Basiskurses auf die bevorstehende Prüfung der Industrie- und Handelskammer zur ADR-Berechtigung vor. MIt dieser Zertifizierung können die angehenden Gefahrgutfahrer Stückgut- und Schüttguttransporte von Gefahrgut (außer die der Klassen 1 und 7) befördern. Mit dem Aufbaukurs Tank bieten wir zugleich eine Weiterbildung für die Beförderung von Tanktransporten an. Zur weiteren Beförderung von explosionsgefährdeten oder radioaktiven Stoffen können Sie bei uns ebenfalls eine Fortbildung für die dafür erforderlichen Klassen 1 und 7 absolvieren. Jeder Lehrgang endet mit einer Prüfung vor Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Seminarinhalte

  • Allgemeine Vorschriften
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Ausrüstung
  • Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
  • Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen

 

Checkliste

Fakten

Voraussetzung:

  • Erfolgreicher Abschluss des Basiskurses für die beiden Aufbaukurse
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Seminardauer:

  • Basiskurs 2,5 Tage + Prüfung
  • Aufbaukurs 2 Tage + Prüfung
  • Fortbildung 1,5 Tage

Abschluss: IHK

Prüfung Theorie: Schriftliche Prüfung

Zielgruppe:

  • Kraftfahrer, die im Bereich “Gefahrguttransport” tätig werden wollen

    Beratung

    Montag, Mittwoch
    8:00 - 17:00 Uhr

    Dienstag, Donnerstag
    8:00 - 18:30 Uhr

    Freitag
    8:00 - 15:00 Uhr

    Theorie Unterricht

    Dienstag, Donnerstag
    18:30 - 20:00 Uhr

    Kontakt

    Uhlandstr. 21
    46397 Bocholt
    02871 / 354 10-0
    0172 / 15 37 173
    info@as-ausbildungszentrum.de

    Beratung

    Dienstag, Donnerstag

    17:30 - 18:30 Uhr

    Theorie Unterricht

    Dienstag, Donnerstag

    18:30 - 20:00 Uhr

    Kontakt

    Ansprechpartner

    Angela Gaefke
    Isselburger Str. 2
    46459 Rees-Haldern

    Beratung

    Montag, Mittwoch
    16:00 - 18:30 Uhr

    Dienstag, Donnerstag
    10:00 - 13:00 Uhr

    Theorie Unterricht

    Montag, Mittwoch
    Ab 18:30 Uhr

    Kontakt

    Am Schepersfeld 46 46485 Wesel      

    0281/20679600                                           

    0172 / 15 37 173
    info@as-ausbildungszentrum.de

    Beratung

    Dienstag, Donnerstag

    16:30 - 18:30 Uhr

    Theorie Unterricht

    Dienstag, Donnerstag

    18:30 - 20:00 Uhr

    Kontakt

    Fall Str. 12
    46459 Rees
    02871 /35410-0