Ausbildungsfahrlehrer gem. §§16 und 35 FahrlG
Ausbildungsfahrlehrer/innen können sowohl Fahrschulleiter/innen als auch angestellte Fahrlehrer/innen werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrschule
- Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars in Theorie und Praxis gem. § 35 abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer/innen
- 3 Jahre hauptberufliche Ausbildungstätigkeit in Theorie und Praxis in der Klasse B/BE
- Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gem. §16 Abs. 1 FahrlG
Zudem muss der/die Fahrschulinhaber/in selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn sie/er de facto nicht ausbildet.
Termine 2023
auf Anfrage
Seminarzeiten von 08:00 bis 15:30 Uhr