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LKW Führerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen A&S Intensivfahrschule GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus, wobei uns neben Ihrer Zufriedenheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld am wichtigsten ist.

Informationen: Fahrerlaubnisklasse C – Schwere LKW

Die Fahrerlaubnisklasse C können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse C darf ich:

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Gesamtmasse nach oben hin ohne Beschränkung
  • Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
  • Eingeschlossene Klasse: C1

Checkliste - Voraussetzungen:

  • Besitz Fahrerlaubnisklasse B
  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis


Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr
Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Informationen: Fahrerlaubnisklasse CE – Schwere Lastzüge

Die Fahrerlaubnisklasse CE können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE ist auf fünf Jahre befristet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse CE darf ich:

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, ohne Beschränkung nach oben und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D1: D1E
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D: DE

Checkliste - Voraussetzungen:

  • Besitz Fahrerlaubnisklasse C
  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr
Ausbildung Theorie: 10 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

    Informationen: Fahrerlaubnisklasse C1 – Leichte Lkw

    Die Fahrerlaubnisklasse C1 können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse C1 darf ich:

    • Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3,5 t bis 7,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

    Checkliste - Voraussetzungen:

    • Besitz Fahrerlaubnisklasse B
    • Erste Hilfe Kurs
    • augenärztliches Zeugnis
    • ärztliches Zeugnis
    • biometrisches Passbild

    Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildung Theorie: max. 12 Doppelstunden
    Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
    Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

      Informationen: Fahrerlaubnisklasse C1E – Leichte Lastzüge

      Die Fahrerlaubnisklasse C1E können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

      Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E darf ich:

      • Zugfahrzeuge der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse) mit einem Anhänger über 750 kg
      • Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
      • Die Fahrzeugkombination darf in beiden Fällen einen Maximalwert von 12 t nicht überschreiten
      • Eingeschlossene Klasse: BE
      • Eingeschlossene Klasse bei Besitzt von D1: D1E

      Checkliste - Voraussetzungen:

      • Besitz Fahrerlaubnisklasse C1
      • Erste Hilfe Kurs
      • augenärztliches Zeugnis
      • ärztliches Zeugnis
      • biometrisches Passbild

      Mindestalter: 18 Jahre
      Ausbildung Theorie: Keine Ausbildung
      Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
      Prüfung Theorie: Keine Prüfung
      Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung