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Fahrlehrer-Fortbildung gem. §53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1.

Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-Tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.

Seminarleiter-innen sowie Ausbildungsfahrlehrer-innen erhalten für ihre Fortbildungen in diesem Bereich bis zu 2 Tage Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Themen sind unter anderem:

  • Verkehrsrechtliche Fragen, Aktuelle Urteile
  • Neues Fahrlehrergesetz und dessen Umsetzung
  • Pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung
  • Soziale Kompetenz
  • Kriterien eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
  • Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
  • Entwicklung des Straßenverkehrs, E-Mobilität
  • Automatisiertes Fahren, Fahrassistenzsysteme
  • EMOTION.teach und Versicherungswesen

Termin in 2024
Donnerstag 17.10. – Samstag 19.10.2024

Weitere Termine auf Anfrage

Fortbildung für Klasse A

Diese Fortbildung richtet sich speziell an ambitionierte Zweirad-Ausbilder. Der Mix aus Theorie und Praxis wird abgerundet mit berufsständischen News. Der genaue Seminarplan geht Ihnen rechtzeitig zu.

Termine in 2024
1. Kurs: 15.04.2024.

2. Kurs: 02.09.2024


Mindestteilnehmerzahl: 6

Fortbildung für Klasse C/CE und D/DE

Diese Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und Weiterbildung wie z.B. neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Ein Praxistag rundet das Fortbildungsprogramm ab.

Termine in 2024
Kursstart:  04.11.2024
Mindestteilnehmerzahl: 6