Fahrlehrer-Fortbildung gem. §53 Abs. 1 FahrlG
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1.
Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-Tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.
Seminarleiter-innen sowie Ausbildungsfahrlehrer-innen erhalten für ihre Fortbildungen in diesem Bereich bis zu 2 Tage Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.
Themen sind unter anderem:
- Verkehrsrechtliche Fragen, Aktuelle Urteile
- Neues Fahrlehrergesetz und dessen Umsetzung
- Pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung
- Soziale Kompetenz
- Kriterien eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
- Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
- Entwicklung des Straßenverkehrs, E-Mobilität
- Automatisiertes Fahren, Fahrassistenzsysteme
- EMOTION.teach und Versicherungswesen
Termin in 2024
Donnerstag 17.10. – Samstag 19.10.2024
Weitere Termine auf Anfrage
Fortbildung für Klasse A
Diese Fortbildung richtet sich speziell an ambitionierte Zweirad-Ausbilder. Der Mix aus Theorie und Praxis wird abgerundet mit berufsständischen News. Der genaue Seminarplan geht Ihnen rechtzeitig zu.
Termine in 2024
1. Kurs: 15.04.2024.
2. Kurs: 02.09.2024
Mindestteilnehmerzahl: 6
Fortbildung für Klasse C/CE und D/DE
Diese Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und Weiterbildung wie z.B. neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Ein Praxistag rundet das Fortbildungsprogramm ab.
Termine in 2024
Kursstart: 04.11.2024
Mindestteilnehmerzahl: 6