IHK Prüfung
Träger der Prüfungen sind die IHKs. Sie bereiten derzeit die theoretischen und praktischen Prüfungen vor. Die IHK regelt das Prüfungsverfahren durch Satzungen (wie z.B. bei GGVSE/ADR).
Sachstand
Prüfungsort: Wohnsitzprinzip (§§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 5 BKrFQV)
Prüfungsintervalle: mind. ¼ -jährlich (§§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 5 BKrFQV)
Prüfungssprache: Ausschließlich Deutsch
Wiederholung: Keine Rechtsgrundlage für Beschränkung („Berufsfreiheit“)
Mindestalter: keine spezielle Regelung, abhängig von § 10 FeV
Prüfungsvarianten
Grundqualifikation
1. Zulassungsvoraussetzungen:
Nur die erforderliche Fahrerlaubnis, da keine Ausbildung vorgeschrieben ist.
2. Prüfungsdurchführung theoretische Prüfung
- 240 Minuten
- Schriftliches Prüfungspaket, dreiteilig:
- Multiple-Choice-Fragen
- Offene Fragen
- Erörterung von Praxissituationen
3. Prüfungsdurchführung praktische Prüfung
Drei Teile – werden als geschlossene Prüfungseinheit gewertet:
- 120 Min. Fahren im Verkehrsraum
- 30 Min. praktischer Teil
- 60 Min. Bewältigung kritischer Situationen auf leistungsfähigem Gelände oder leistungsfähigem Simulator
Beschleunigte Grundqualifikation
1. Zulassungsvoraussetzungen:
- Lehrgangsbestätigung im Original von anerkannter Ausbildungsstätte
- Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 BKrFQV)
2. Prüfungsdurchführung (nur theoretische Prüfung)
- 90 Minuten
- Schriftliches Prüfungspaket, zweiteilig:
- Multiple-Choice-Fragen
- Offene Fragen
Bewertung
Theoretische und praktische Prüfungen werden eigenständig abgewickelt und gewertet. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems.
Nachweis
- Bei bestehen kommt der Nachweis der IHK zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQV)
- Dokumentation – Nachweis (§ 5 BKrFQV)
- Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl „95“ auf dem Führerschein nachgewiesen. (Beispiel: 95.01.01.2012)