Die neuen Regelungen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung
Wer heute eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D, D1E, DE sowie C1, C, C1E oder CE besitzt und gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern will, muss eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Alle Fahrerinnen und Fahrer unterliegen seit September 2008 (gewerblicher Personenverkehr) und seit September 2009 (gewerblicher Güterverkehr) der Pflicht zur Weiterbildung
Informationen: Güterverkehr
Sie möchten schnell, einfach und qualifiziert Ihre Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr absolvieren? Nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) können Sie bei uns die Zulassung als EU-Kraftfahrer im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation (bGQ) absolvieren und somit die Zulassung für die Führerscheine der Klasse C und CE erwerben. Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV können wir auch den Bildungsgutschein Ihrer Agentur für Arbeit oder anderer Kostenträger annehmen. Die beschleunigte Grundqualifikation in den Klassen C1 und C1E ist ab dem 18. und in den Klassen C und CE ab dem 21. Lebensjahr möglich.
Seminarinhalte
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
- Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette
- Kenntnisse über technische Merkmale und Sicherheitsausstattung
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Ladungssicherung und Sicherheitsvorschriften
- Fahrgastsicherheit
- Vorschriften im Güterverkehr
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
- Risiko- und Notfallmanagement
Checkliste - Voraussetzungen:
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Seminardauer: 188 Unterrichtseinheiten (ca. 2 Monate)
- 14 Fahrstunden
- Nach erfolgreich abgeschlossener IHK-Prüfung kann die Führerscheinausbildung zur Erlangung der entsprechenden Fahrerlaubnis erfolgen (ca. 3 Monate).
- Abschluss: IHK
Vorteile:
- kostenlose Lehrmaterialien
- qualifizierte Ausbilder
- moderne Fahrzeuge mit Telematiksystem
- Zielgruppe: Berufswunsch KraftfahrerIn im Güter- oder Personenverkehr
20.11.2023 – 22.12.2023
im Anschluss kann dann bei der IHK die notwendige Prüfung abgelegt werden und nach erfolgreichem Anschluss so die Eintragung der Schlüsselzahl “95” ermöglicht werden.