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Förderung – Wir fördern Sie gerne

Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG)

Förderkonditionen

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist eine mindestens 15-stündige Erwerbstätigkeit pro Woche und die Nichtüberschreitung folgender Einkommensgrenzen: max. 20.000 € p.a. bei Alleinstehenden oder max. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, die im Einkommensteuerbescheid oder durch einen vergleichbaren Nachweis belegbar sind.

Weitere formale Voraussetzungen für die Förderung ist der Besuch einer Beratungsstelle.

Nähere Informationen unter bildungspraemie.info

Förderung durch die Agentur für Arbeit nach SGB III

Für die berufliche Aus- und Weiterbildung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine finanzielle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III durch die Agentur für Arbeit möglich. Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und die Agentur für Arbeit der Teilnahme zugestimmt hat.

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Unfall-Versicherungsträger (u.a. die Berufsgenossenschaften) und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfe und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Höhe von bis zu 100 % der Kosten.

Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen könnte darüber hinaus eine zusätzliche Förderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III) oder eine Förderung im Rahmen des “Meister-Bafög” in Frage kommen.

Förderung durch Bildungsscheck oder Bildungsprämiengutschein

Bildungsscheck und Bildungsprämiengutschein sind weitere Fördermittel der öffentlichen Hand. Beratungs- und Bezugsquellen sind in der Regel die örtlichen Volkshochschulen.

Bildungsscheck

Der Bildungsscheck wird als Zuschuss für Privatpersonen, Selbständige/Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen durch das Land NRW gewährt, um so Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen. Der Bildungsscheck wird von einer neutralen Beratungsstelle (in der Regel die örtlichen Volkshochschulen) ausgestellt. Es werden nur Lehrgangs- und Prüfungsentgelte gefördert. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.

Informationen finden Sie hier.

Bildungsprämiengutschein

Die Bildungsprämie ist eine Förderung in Form eines Zuschusses, der durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt wird. Vorgesehen ist der Prämiengutschein für Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Weitere Zielgruppen sind z.B. Berufsrückkehrer und Mütter/Väter in Elternzeit. Der derzeitige Förderhöchstbetrag beträgt 50% der Kosten, maximal jedoch 500,00€.

Informationen oder Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Steuerermäßigungen

Nicht erstattete Lehrgangskosten können nach dem Einkommensteuergesetz voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls Sie sich in einem nicht ausgeübten Beruf ausbilden, können Sie die dadurch entstehenden Kosten bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe als Sonderausgaben von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer absetzen.