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PKW Führerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen A&S Intensivfahrschule GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM – B, BE, B96 – C1, C1E, C, CE sowie L, T aus. Neben Ihrer Zufriedenheit bieten wir eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld an.

Informationen: Fahrerlaubnisklasse B

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitende Fahren vom Bundestag als bundesweites Dauerrecht ausgewiesen. Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor dem Beginn des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem geltenden Mindestalter abgelegt werden. Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf ich:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, ist die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf 3,5 t begrenzt
  • zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
  • Landmaschinen (Klasse L)

Checkliste - Voraussetzungen:

  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • Lichtbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung Theorie: 14 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. hängt je nach Talent ab
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 55-minütige Fahrprüfung

Informationen: Fahrerlaubnisklasse BE

Seit dem 1. Januar 1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen Anhänger ziehen wollen, die für die Klasse B nicht vorgesehen sind. Als Fahrzeugkombinationen gelten hierbei Zugfahrzeug der Klasse B sowie ein Anhänger oder Sattelanhänger.

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darf ich:

  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, jedoch maximal 3,5 t
  • Die Fahrzeugkombination darf maximal 7 t betragen

Checkliste - Voraussetzungen:

  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • Lichtbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung Theorie: Keine Ausbildung
Ausbildung Praxis: min. 7 Einzelstunden
Prüfung Theorie: Keine Prüfung
Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Informationen: Fahrerlaubnisklasse B96

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung / Erweiterung der eigentlichen Führerscheinklasse B. Diese Erweiterung ist gleichwohl mit dem 17. Lebensjahr zu erhalten und unterliegt den gleichen Zugangsvoraussetzungen wir die Klasse B.

Mit der Fahrerlaubnisklasse B96 darf ich:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Die Fahrzeugkombination KFZ und Anhänger ist auf 4250 kg begrenzt
  • zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
  • Landmaschinen (Klasse L)

Checkliste - Voraussetzungen:

  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
Ausbildung Praxis: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Prüfung Theorie: Keine Prüfung
Prüfung Praxis: Keine Prüfung