Motorrad- und Rollerführerschein

Motorrad- und Rollerführerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen A&S Intensivfahrschule GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus, wobei uns neben Ihrer Zufriedenheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld am wichtigsten ist.

Informationen

Fahrerlaubnisklasse A

Seit der gesetzlichen Neuregelung Anfang des Jahres 2013 gelten für den Erwerb der unbeschränkten Krafträdernutzung neue Richtlinien. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab drei Altersstufen möglich. Fahrzeugführer, die bereits einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nachweisen können, dürfen durch eine nochmalige praktische Prüfung ab einem Alter von 20 Jahren die Führerscheinklasse A erwerben. Für die Nutzung von dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW ist ein Alter von 21 Jahren erforderlich. Ab 24 Jahren ist ein vorheriger Besitz der Klasse A2 nicht notwendig. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A darf ich:

  • schwere Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM

Checkliste

Voraussetzungen:
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 20 / 21 / 24 Jahre

Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1, min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung

 

 

 

Nächster Erste Hilfe Kurs

jeweils ab 9:00 Uhr

29.10.2022                                                                      
26.11.2022  
17.12.2022
21.01.2023    
18.02.2023
25.03.2023
29.04.2023
27.05.2023
17.06.2023
15.07.2023
19.08.2023
16.09.2023
28.10.2023
18.11.2023                                         
16.12.2023



Anmeldung vorab erforderlich

 

Informationen

Fahrerlaubnisklasse A2

Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Bis dahin dürfen Fahranfänger mittelschwere Krafträder nutzen. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 darf ich:

  • Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW
  • Beachtet werden muss gleichfalls das Verhältnis von Leistung zu Leermasse. Dieses darf max. 0,2 kW/kg betragen.
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Checkliste

Voraussetzungen:
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1, min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung

Informationen

Fahrerlaubnisklasse A1

Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden. Die Fahrzeugklasse A1 beinhaltet die Fahrerlaubnis von Leichtkrafträdern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 darf ich:

  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW
  • Beachtet werden muss gleichfalls das Verhältnis von Leistung zu Leermasse. Dieses darf max. 0,1 kW/kg betragen.
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Checkliste

Voraussetzungen:
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: min. 12 Sonderfahrten

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Informationen

Fahrerlaubnisklasse AM

Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 15. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM darf ich:

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH), einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
  • Drei- und Vierrädrige Klein- / Leichtkrafträder mit einer bbHvon max. 45 km/h, einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor mit max. 4 kW Leistung

Checkliste

Voraussetzungen:
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung Theorie: max. 14 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Informationen

Mofa Prüfbescheinigung

Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, benötigen Sie zum Führen ebenfalls keine Prüfbescheinigung. Der Umfang der Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht, praktischer Fahrtraining und eine theoretische Prüfung. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die Prüfbescheinigung wird unbefristet erteilt.

Mit der Prüfbescheinigung Mofa darf ich:

  • einspurige, einsitzige und zweisitzige, sowie zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Mofa-Roller mit maximal 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit fahren.

Checkliste

Voraussetzungen:
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung Theorie: 6 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: min. 1,5 Stunden Grundausbildung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 20 Fragen

Prüfung Praxis: Keine

Beratung

Montag, Mittwoch
8:00 - 17:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
8:00 - 18:30 Uhr

Freitag
8:00 - 15:00 Uhr

Theorie Unterricht

Dienstag, Donnerstag
18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

Uhlandstr. 21
46397 Bocholt
02871 / 354 10-0
0172 / 15 37 173
info@as-ausbildungszentrum.de

Beratung

Dienstag, Donnerstag

17:30 - 18:30 Uhr

Theorie Unterricht

Dienstag, Donnerstag

18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

Ansprechpartner

Angela Gaefke
Isselburger Str. 2
46459 Rees-Haldern

Beratung

Montag, Mittwoch
16:00 - 18:30 Uhr

Dienstag, Donnerstag
10:00 - 13:00 Uhr

Theorie Unterricht

Montag, Mittwoch
Ab 18:30 Uhr

Kontakt

Am Schepersfeld 46 46485 Wesel      

0281/20679600                                           

0172 / 15 37 173
info@as-ausbildungszentrum.de

Beratung

Dienstag, Donnerstag

16:30 - 18:30 Uhr

Theorie Unterricht

Dienstag, Donnerstag

18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

Fall Str. 12
46459 Rees
02871 /35410-0