LKW Führerschein

LKW Führerschein

Mobilität bedeutet heutzutage für viele ein Stück Lebensqualität und Unabhängigkeit. Das Unternehmen A&S Intensivfahrschule GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu dieser Mobilität zu verhelfen. Wir bilden sämtliche Fahrerlaubnisklassen aus, wobei uns neben Ihrer Zufriedenheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem angenehmen Umfeld am wichtigsten ist.

Informationen

Fahrerlaubnisklasse C – Schwere LKW

Die Fahrerlaubnisklasse C können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufstkraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C ist auf fünf Jahre befristet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse C darf ich:

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Gesamtmasse nach oben hin ohne Beschränkung
  • Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
  • Eingeschlossene Klasse: C1

Checkliste

Voraussetzungen:
  • Besitz Fahrerlaubnisklasse B
  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr

Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Informationen

Fahrerlaubnisklasse CE – Schwere Lastzüge

Die Fahrerlaubnisklasse CE können Personen ab dem 21. Lebensjahr erhalten. Für Bewerber, welche die Ausbildung der Führerscheinklasse in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen / abgeschlossen haben, oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Erhalt der Fahrerlaubnis bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. / 21. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE ist auf fünf Jahre befristet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse CE darf ich:

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als acht Fahrgastplätzen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, ohne Beschränkung nach oben und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D1: D1E
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitz von D: DE
 
Checkliste

Voraussetzungen:

  • Besitz Fahrerlaubnisklasse C
  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 18 Jahre / 21 Jahre für den gewerblichen Güterverkehr

Ausbildung Theorie: 10 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Informationen

Fahrerlaubnisklasse C1 – Leichte Lkw

Die Fahrerlaubnisklasse C1 können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1 darf ich:

  • Kraftwagen, ausgenommen Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über 3,5 t bis 7,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Checkliste

Voraussetzungen:

  • Besitz Fahrerlaubnisklasse B
  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung Theorie: max. 12 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Informationen

Fahrerlaubnisklasse C1E – Leichte Lastzüge

Die Fahrerlaubnisklasse C1E können Personen ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Mit der Ausbildung kann ca. ein halbes Jahr vor erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E wird auf die Vollendung des 50. Lebensjahres und ab dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre befristet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E darf ich:

  • Zugfahrzeuge der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse) mit einem Anhänger über 750 kg
  • Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Die Fahrzeugkombination darf in beiden Fällen einen Maximalwert von 12 t nicht überschreiten
  • Eingeschlossene Klasse: BE
  • Eingeschlossene Klasse bei Besitzt von D1: D1E
Checkliste

Voraussetzungen:

  • Besitz Fahrerlaubnisklasse C1
  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • biometrisches Passbild

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung Theorie: Keine Ausbildung

Ausbildung Praxis: Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Prüfung Theorie: Keine Prüfung

Prüfung Praxis: min. 75-minütige Fahrprüfung

Termine

Wir bieten die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE in Intensivkursen zu folgenden Terminen an:

09.01.2023 – 20.01.2023

17.04.2023 – 28.04.2023

24.07.2023 – 04.08.2023

30.10.2023 – 10.11.2023

In diesen Zeitspannen kann der benötigte Theorieunterricht vollständig absolviert werden.

Im Anschluss besteht dann die Möglichkeit der Theoretischen und Praktischen Prüfung.

Für eine konkrete Kursplanung setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung und wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Auch ist zu beachten, das in vielen Fällen Fördermöglichkeiten bestehen. In wie weit dies für Ihre geplante Ausbildung in Anspruch genommen werden kann besprechen wir gerne mit Ihnen bei einem persönlichen Gespräch weiter.

Nächster Erste Hilfe Kurs

jeweils ab 9:00 Uhr

29.10.2022                                                                      
26.11.2022  
17.12.2022
21.01.2023    
18.02.2023
25.03.2023
29.04.2023
27.05.2023
17.06.2023
15.07.2023
19.08.2023
16.09.2023
28.10.2023
18.11.2023
16.12.2023

Anmeldung vorab erforderlich

Beratung

Montag, Mittwoch
8:00 - 17:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
8:00 - 18:30 Uhr

Freitag
8:00 - 15:00 Uhr

Theorie Unterricht

Dienstag, Donnerstag
18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

Uhlandstr. 21
46397 Bocholt
02871 / 354 10-0
0172 / 15 37 173
info@as-ausbildungszentrum.de

Beratung

Dienstag, Donnerstag

17:30 - 18:30 Uhr

Theorie Unterricht

Dienstag, Donnerstag

18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

Ansprechpartner

Angela Gaefke
Isselburger Str. 2
46459 Rees-Haldern

Beratung

Montag, Mittwoch
16:00 - 18:30 Uhr

Dienstag, Donnerstag
10:00 - 13:00 Uhr

Theorie Unterricht

Montag, Mittwoch
Ab 18:30 Uhr

Kontakt

Am Schepersfeld 46 46485 Wesel      

0281/20679600                                           

0172 / 15 37 173
info@as-ausbildungszentrum.de

Beratung

Dienstag, Donnerstag

16:30 - 18:30 Uhr

Theorie Unterricht

Dienstag, Donnerstag

18:30 - 20:00 Uhr

Kontakt

Fall Str. 12
46459 Rees
02871 /35410-0