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IHK Prüfung

Träger der Prüfungen sind die IHKs. Sie bereiten derzeit die theoretischen und praktischen Prüfungen vor. Die IHK regelt das Prüfungsverfahren durch Satzungen (wie z.B. bei GGVSE/ADR).

Sachstand 
Prüfungsort: Wohnsitzprinzip (§§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 5 BKrFQV)
Prüfungsintervalle: mind. ¼ -jährlich (§§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 5 BKrFQV)
Prüfungssprache: Ausschließlich Deutsch
Wiederholung: Keine Rechtsgrundlage für Beschränkung („Berufsfreiheit“)
Mindestalter: keine spezielle Regelung, abhängig von § 10 FeV

Prüfungsvarianten

Grundqualifikation

1. Zulassungsvoraussetzungen:

Nur die erforderliche Fahrerlaubnis, da keine Ausbildung vorgeschrieben ist.

2. Prüfungsdurchführung theoretische Prüfung

  • 240 Minuten
  • Schriftliches Prüfungspaket, dreiteilig:
    • Multiple-Choice-Fragen
    • Offene Fragen
    • Erörterung von Praxissituationen

3. Prüfungsdurchführung praktische Prüfung

Drei Teile – werden als geschlossene Prüfungseinheit gewertet:

  • 120 Min. Fahren im Verkehrsraum
  • 30 Min. praktischer Teil
  • 60 Min. Bewältigung kritischer Situationen auf leistungsfähigem Gelände oder leistungsfähigem Simulator

Beschleunigte Grundqualifikation

1. Zulassungsvoraussetzungen:

  • Lehrgangsbestätigung im Original von anerkannter Ausbildungsstätte
  • Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 BKrFQV)

2. Prüfungsdurchführung (nur theoretische Prüfung)

  • 90 Minuten
  • Schriftliches Prüfungspaket, zweiteilig:
  • Multiple-Choice-Fragen
  • Offene Fragen

Bewertung

Theoretische und praktische Prüfungen werden eigenständig abgewickelt und gewertet. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems.

Nachweis

  • Bei bestehen kommt der Nachweis der IHK zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQV)
  • Dokumentation – Nachweis (§ 5 BKrFQV)
  • Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der Schlüsselzahl „95“ auf dem Führerschein nachgewiesen. (Beispiel: 95.01.01.2012)