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Ausbildungsfahrlehrer gem. §§16 und 35 FahrlG

Ausbildungsfahrlehrer/innen können sowohl Fahrschulleiter/innen als auch angestellte Fahrlehrer/innen werden.

Voraussetzungen Ausbildungsfahrschule

  • Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars in Theorie und Praxis gem. § 35 abs. 1 Nr. 2 FahrlG

Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer/innen

  • 3 Jahre hauptberufliche Ausbildungstätigkeit in Theorie und Praxis in der Klasse B/BE
  • Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gem. §16 Abs. 1 FahrlG

Zudem muss der/die Fahrschulinhaber/in selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn sie/er de facto nicht ausbildet.

Termine 2023
auf Anfrage

Seminarzeiten von 08:00 bis 15:30 Uhr