§§ 16 und 35 FahrlG
Ausbildungsfahrlehrer/innen können sowohl Fahrschulleiter/innen als auch angestellte Fahrlehrer/innen werden.
Vorraussetzungen Ausbildungsfahrschule
- Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars in Theorie und Praxis gem. § 35 abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Vorraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer/innen
- 3 Jahre hauptberufliche Ausbildungstätigkeit in Theorie und Praxis in der Klasse B/BE
- Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gem. §16 Abs. 1 FahrlG
Zudem muss der/die Fahrschulinhaber/in selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn sie/er de facto nicht ausbildet.
Termine 2023
auf Anfrage
Seminarzeiten von 08:00 bis 15:30 Uhr
Beratung
Montag, Mittwoch
8:00 - 17:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
8:00 - 18:30 Uhr
Freitag
8:00 - 15:00 Uhr
Theorie Unterricht
Dienstag, Donnerstag
18:30 - 20:00 Uhr
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46397 Bocholt
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Dienstag, Donnerstag
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Theorie Unterricht
Dienstag, Donnerstag
18:30 - 20:00 Uhr
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46459 Rees-Haldern
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Theorie Unterricht
Montag, Mittwoch
Ab 18:30 Uhr
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Am Schepersfeld 46 46485 Wesel
0281/20679600
Beratung
Dienstag, Donnerstag
16:30 - 18:30 Uhr
Theorie Unterricht
Dienstag, Donnerstag
18:30 - 20:00 Uhr
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46459 Rees